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Völkermord Verhütung International

27.10.00 Rheinische Post

Der Bundestag hat am Freitag für Deutschland grünes Licht zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs gegeben.

Das Parlament stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zum römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs sowie einer Änderung des Grundgesetzartikels 16 zu. Damit können künftig deutsche Staatsbürger grundsätzlich an andere EU-Mitgliedstaaten oder an einen internationalen Gerichtshof ausgeliefert werden.

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin erklärte, die Grundgesetzänderung sei "ein notwendiger Schritt auf dem Weg zum Ständigen Internationalen Strafgerichtshof, der in Den Haag errichtet werden soll". Seine Gerichtsbarkeit ist auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression beschränkt. "Die Schreibtischtäter und Folterknechte dieser Welt sollen sich nirgendwo mehr sicher fühlen dürfen."

An der namentlichen Abstimmung über die Grundgesetzänderung beteiligten sich 531 Abgeordnete, von denen 528 zustimmten. Ferner gab es eine Neinstimme und zwei Stimmenthaltungen.

 

27. Oktober 2000 DER SPIEGEL |

H E R T A D Ä U B L E R - G M E L I N: Änderung von Artikel 16 historischer Einschnitt

Justizministerin Däubler-Gmelin hält eine Auslieferung deutscher Straftäter ans Ausland in bestimmten Fällen für richtig. Im Deutschlandfunk bewertete sie die Änderung des Artikels 16 des Grundgesetzes als wichtigen Schritt. Berlin - Däubler-Gmelin sprach von einem historischen Einschnitt. Als Grundidee stehe hinter der Verfassungsänderung, dass sich Kriegsverbrecher oder diejenigen, die massenhaft Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen, nicht mehr hinter der Souveränität ihres Heimatlandes verstecken können. Bisher bestand in Deutschland ein absolutes Auslieferungsverbot.

Die Grundgesetzänderung soll die Schaffung eines internationalen Strafgerichtshofs ermöglichen. Deutschland ist das 23. Land von insgesamt 60 Staaten, das einen solchen Vertrag für einen internationalen Strafgerichtshof ratifiziert. Die Justizministerin betonte, dass sich die großen Fraktionen im Bundestag einig seien und einen solchen internationalen Strafgerichtshof installieren wollten. Eine Ratifizierung sei auch deshalb notwendig, um künftig besser für diese Idee werben zu können. Mit freundlicher Genehmigung des Deutschlandfunks

 

10/27/00 Agence France-Presse

Germany ratifies creation of international criminal court

The German Bundestag, the lower house of parliament, voted unanimously Friday to back the establishment of the International Criminal Court (ICC) by the United Nations. The ICC, an international authority that would try people indicted for war crimes, genocide or crimes against humanity, needs the ratification of 60 countries to be established. Germany is the 23rd country to give its support.

Justice Minister Herta Daeubler-Gmelin called the establishment of the ICC an historic step in attempts to win global respect for human rights and added that she regretted that countries such as China and the United States continued to withhold their backing. Eberhard Brecht, a Social Democrat member of parliament, called it "untenable" that the United States supported trying former Yugoslav president Slobodan Milosevic before the Hague-based International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia (ICTY) but did not back the creation of the ICC.

Separately, the Bundestag also voted to amend in the country's Basic Law permitting the extradition of Germans to an international court or to another European Union country "as long as basic principles of the rule of law are respected". Currently, extradition is explicitly outlawed under German law.


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zuletzt aktualisiert 1 September 2000